Landesfördrung Kärnten für 2019 - 2020 !!!
Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2019 in Kraft und ist bis zum 31.12.2020 gültig.
Der Leitfaden für Betriebe, Landwirte, Privatzimmervermieter, öffentliche Einrichtungen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Vereine zum Downloaden:
https://portal.ktn.gv.at/Forms/Download/BW152
Der Leitfaden für für Privatpersonen:
https://portal.ktn.gv.at/Forms/Download/BW164
Link zur Kärntner Wohnbauförderung:
Mit den allgemeinen Richtlinien (Sehen Sie im Speziellen unter Punkt II Sanierungsförderung):
Kontaktdaten Verantwortlicher in der Abteilung:
Amt der Kärntner Landesregierung;
Abteilung 8 - Umwelt, Energie und Naturschutz, UA Energie
DI Erich Mühlbacher
Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: (+43) 050 536 18211
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!