Förderung von Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft in der Größe von 5 kW bis 50 kW sowie Stromspeicheranlagen bis zu 3 kWh/kW (bezogen auf die Leistung der Photovoltaikanlage).
Förderanträge können je nach Verfügbarkeit des Förderbudgets bis 20.11.2020 gestellt werden.
Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer 5 kWpeak bis inklusive der Fördergrenze von 50 kWpeak sowie neu installierte Stromspeicher bis zu einer Fördergrenze 3 kWh/kW (bezogen auf die Leistung der Photovoltaikanlagae). Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Pro AntragstellerIn (pro Betriebsnummer) kann für maximal 50kWpeak und maximal 3 kWh/kW nutzbare Speicherkapazität um Förderung angesucht werden.
Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kWpeak bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kWpeak.
Die Förderung der Stromspeicher ist abhängig von der Größe des Speichers und wird pro Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität bis zu einer Fördergrenze von 3 kWh/kW ausbezahlt. Im Detail wird bei Stromspeichern folgende Fördersätze berücksichtigt:
– 350 Euro/kWh für 0 – 5 kWh nutzbare Speicherkapazität
– 300 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 5 – 10 kWh nutzbare Speicherkapazität
– 280 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 10 – 20 kWh nutzbare Speicherkapazität
– 250 Euro/kWh für jede weitere kWh > 20 kWh nutzbare Speicherkapazität
Der Leitfaden und Details: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/6/Leitfaden_PVLW_2019.pdf
Häufig gestellte Fragen: https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/media/umweltfoerderung/Dokumente_Betriebe/PV_Anlagen_in_der_Land_und_Forstwirtschaft/KLIEN_FAQ_PV_LW.pdf